Sicherheit & Jugendschutz
Sicherheit & Einlass
Eure Sicherheit hat für uns höchste Priorität. Bitte beachtet deshalb folgende Hinweise:
Bitte nur das Nötigste mitbringen
Bitte bringt zum Konzert nur die Dinge mit, die ihr wirklich benötigt. Das erleichtert die Sicherheitskontrollen und sorgt für einen schnelleren Einlass.
Größere Taschen, Rucksäcke und sperrige Gegenstände sind nicht gestattet. Mitgebrachte Taschen dürfen grundsätzlich nicht größer als DIN A4 sein.
Bitte lasst größere Taschen, Rucksäcke und nicht benötigte Gegenstände zu Hause. Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist ebenfalls nicht gestattet.
Taschen- und Einlasskontrollen
Am Eingang finden Sicherheits- und Taschenkontrollen statt. Plant hierfür bitte ausreichend Zeit ein.
Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, den Zutritt zu verweigern, wenn eine erforderliche Sicherheitskontrolle verweigert wird oder verbotene Gegenstände mitgeführt werden.
Verbotene Gegenstände
Folgende Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht mit in die Veranstaltungsstätte gebracht werden:
- Waffen, Messer und sonstige gefährliche Gegenstände
- Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Bengalos und andere leicht entzündliche Gegenstände
- Reizgas, Pfefferspray und vergleichbare Sprays
- Glasflaschen, Dosen und sonstige gefährliche Behältnisse
- Laserpointer
- sperrige Gegenstände, Stühle und Hocker
- größere Taschen und Rucksäcke über DIN A4
- Selfie-Sticks und vergleichbare Stangen
- professionelle Foto-, Video- und Tonaufnahmegeräte ohne Genehmigung
- illegale Drogen und sonstige verbotene Substanzen
- mitgebrachte Speisen und Getränke
Je nach Veranstaltung können weitere Gegenstände untersagt oder zusätzliche Sicherheitsbestimmungen festgelegt werden. Bitte beachtet hierzu die Informationen des jeweiligen Veranstalters.
Anweisungen des Sicherheitspersonals
Den Anweisungen unseres Sicherheits- und Ordnungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Gefahrensituationen, Räumungen und sonstigen sicherheitsrelevanten Maßnahmen.
Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge müssen jederzeit freigehalten werden.
Videoüberwachung
Zu eurer Sicherheit werden Teile der Veranstaltungsstätte videoüberwacht.
Die Videoüberwachung dient insbesondere der Sicherheit unserer Gäste und Beschäftigten, der Wahrnehmung des Hausrechts sowie der Aufklärung sicherheitsrelevanter Vorfälle und Straftaten.
Weitere Informationen zur Videoüberwachung und zur Verarbeitung personenbezogener Daten findet ihr in unseren Datenschutzhinweisen vor Ort und in der Datenschutzerklärung.
Passt aufeinander auf
Wenn ihr euch unwohl fühlt, eine Gefahrensituation bemerkt oder Hilfe benötigt, sprecht bitte sofort unser Sicherheits- oder Veranstaltungspersonal an.
Bei medizinischen Notfällen oder anderen Gefahrensituationen informiert bitte unverzüglich unser Personal.
Jugendschutz
Wichtig: Es gelten immer die Jugendschutz- und Einlassbestimmungen des jeweiligen Veranstalters. Diese können je nach Veranstaltung und Künstler von den nachfolgenden allgemeinen Regelungen abweichen. Bitte informiert euch deshalb vor dem Besuch auf der Homepage des jeweiligen Veranstalters.
Welche Altersgrenzen gelten grundsätzlich?
Für die meisten Konzerte in München gelten folgende Regelungen:
- Unter 6 Jahren: Kein Zutritt – auch nicht in Begleitung eines Erwachsenen.
- 6 bis 13 Jahre: Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Person.
- Ab 14 Jahren: Zutritt grundsätzlich auch ohne Begleitung eines Erwachsenen.
Was ist eine erziehungsbeauftragte Person?
Eine volljährige Person, der die Personensorgeberechtigten (z. B. die Eltern) für den Veranstaltungsbesuch die Aufsicht übertragen haben.
Für den Nachweis einer Erziehungsbeauftragung können entsprechende Unterlagen sowie Ausweisdokumente verlangt werden.
Muss ich einen Ausweis mitbringen?
Ja, bitte. Zum Nachweis des Alters sollte ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild mitgeführt werden.
Können bei einzelnen Konzerten andere Altersgrenzen gelten?
Ja. Je nach Veranstaltung oder Künstler können andere oder strengere Altersbeschränkungen gelten. Maßgeblich sind immer die Angaben des jeweiligen Veranstalters zur konkreten Veranstaltung.
Was gilt für anschließende Club- und Tanzveranstaltungen der Nachtgalerie?
Anschließende Club- und Tanzveranstaltungen der Nachtgalerie nach den Konzerten haben ausnahmslos eine Altersbeschränkung von 18 Jahren.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen, die Münchner Regelungen für Konzertbesuche sowie Hinweise zur Erziehungsbeauftragung findet ihr bei der Fachstelle Jugendschutz der Landeshauptstadt München: